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Diskussionspapier der BAG Kritischer PolizistInnen zur Drogenpolitik TEIL 1 Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert Innerhalb der herrschenden Drogenpolitik der Bundesrepublik Deutschland spielt unsere Berufsgruppe eine besondere Rolle. Immer dann, wenn die Zahlen an zunehmenden KonsumentInnen, an Drogentoten und den umgeschlagenen Zentnern und Tonnen an kriminalisierten Drogen ein unertraegliches Mass erreichen, verkuendet die Politik, mit Unterstuetzung des Bundes- kriminalamtes und den Drogenfahndern der Bundeslaender, dass den Polizeien neue rechtliche Eingriffsmoeglichkeiten gegeben und das eine neue "Offensive in der Bekaempfung der Drogenkriminalitaet" eingeleitet werden muesse. Damit werden dann auch die eigentlich zustaendigen gesundheitspolitischen Institutionen unterschwellig miterwaehnt. Tatsaechlich setzt die herrschende Drogenpolitik aber in ihrer ersten Prioritaet auf die Polizeien und im besonderen auf das Bundeskriminalamt. Dieses war 1972 bei der Novelierung des BtmG (mit weitreichenden Eingriffsmoeglichkeiten, wie z. B. der Kronzeugenregelung im Para. 31 oder der Einfuehrung von verdeckten Ermittlern, etc.). Trotz der negativen Ergebnisse dieser Politik, war auch 1992 diese Politik erneut mit Erfolgsver- sprechungen verbunden. Die Erfolge sind Jahr fuer Jahr mehr Drogenabhaengige, mehr Drogentote, mehr Beschaffungskriminalitaet und eine wachsende Macht der Drogenmafien. Wir kritischen PolizistInnen wehren uns gegen solchen Scheinoptimismus gegenueber den BuergerInnen unserer Republik, mit dem wir von dieser Politik missbraucht werden . Gerade wir PolizistInnen wissen, dass die Entstehung der organisierten Kriminalitaet eine Folge der Alkoholprohibition in den USA gewesen ist. Eine Alkoholprohibition also, die tendenziell vergleichbar mit den heute in den westlichen (und zunehmend auch oestlichen) Kulturen kriminalisierten Drogen ist. Ihre Folgen (einschliesslich ihrer fortdauernden Bedeutung bei den Reinvestitionen des angesammelten Kapitals in andere illegale und legale Maerkte) lassen sich mit zunehmend ungehemmter Wucht auch in der Bundesrepublik Deutschland analysieren. Jede Fachfrau/mann weiss, wie absurd die Versprechungen des BKA sind. Wir haben die bis heute (Mitte 1992) immer noch gueltige Positionsaeusserung des Bundeskriminalamtes, die bereits in der "Stern"-Ausgabe vom 3. Nov. 1988 abgedruckt war, aufgegriffen, weil wir der Meinung sind, dass wir dadurch im polizeifachlichen Bereich der Bundesrepublik Deutschland die am meisten Autoritaet geniessende Institution zur Messlatte unserer eigenen Argumentation machen. Die einseitige Sicht des BKA und unsere Gegenposition ===================================================== Zunaechst die Ausfuehrungen des ehemaligen BKA-Praesidenten, Dr. Boge (Zitatzeichen>), und anschliessend daran unsere Positionen: >1."Angesichts der bedrohlichen Entwicklung im >Rauschgiftbereich, auf nationaler und internationaler Ebene, >stehe ich auch unkonventionellen Denkmodellen offen >gegenueber. Aber durch eine Freigabe von Rauschgiften wuerde >der Staat nur vor dem organisierten Verbrechen kapitulieren, >das gesellschaftliche Suchtproblem wuerde nicht geloest. Der >Staat hat den Verfassungsauftrag, die Gesundheit seiner >Buerger zu schuetzen. Dies geschieht durch ein umfassendes >Programm zur Bekaempfung der Drogenabhaengigkeit. Neben >aufklaererischen und therapeutischen Massnahmen zur Eindaemmung >der Drogennachfrage, ist die Repression unabdingbar, um das >Angebot so gering wie moeglich zu halten." Entkriminalisierung als rationale Problemloesung =============================================== Wir meinen, eine Entkriminalisierung von Drogen waere keine Kapitulation durch den Staat vor dem organisierten Verbrechen. Die Entkriminalisierung wirkt in zweifacher Weise positiv: Wir sagen, jeder Drogensuechtige ist ein Kranker. Kranke beduerfen der Behandlung und nicht der Kriminalisierung. Mit der Endkriminalisierung haette jeder Drogensuechtige die Moeglichkeit, sich aus der Anonymitaet der Illegalitaet in eine legale aerztliche Behandlung zu begeben. Damit entfiele sein kriminelles Verhalten und insbesondere die daraus resultierende Beschaffungskriminalitaet. Schaetzungen sprechen im Bereich der Eigentumsdelikte von 2/3 der statistischen Faelle, die der Beschaffungskriminalitaet zuzurechnen sind. Nehmen wir als Beispiel die rund 15.000 Wohnungseinbrueche und 80.000 Kfz-Aufbrueche im Jahre 1988 in Hamburg, so sind 10.000 Wohnungseinbrueche und 55.000 Kfz-Aufbrueche allein der Beschaff- ungskriminalitaet zuzuordnen. Fuer die verboteten Drogen gelten die Gesetze der freien Marktwirtschaft. Das Risiko der verbotenen Nachfrage treibt somit die Preise in die Hoehe. Der hohe Preis fuehrt zu immensen Gewinnen. Hohe Gewinne foerdern den internationalen organisierten Drogenhandel. Eine legale Drogenabgabe wuerde dem organisierten Verbrechen auf Grund marktwirtschaftlicher Gesetze den Boden entziehen. Wuerden die Drogen legalisiert, koennten die Preise gesenkt werden. Die Kosten fuer die legalisierte Abgabe im Rahmen der Krankenversorgung waeren nicht hoeher, sondern niedriger als die heute von der Volkswirtschaft aufgewendeten Kosten fuer - Versicherungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der Eigentumskriminalitaet - Polizei, Gerichte, Rechtsanwaelte - Strafvollzug >2. "Die Grenzen des Abwehrkampfes sind laengst nicht >erreicht, weil den klassischen Bekaempfungsmassnahmen neue >Konzepte hinzugefuegt werden: >2.1 vorgelagerte Abwehrlinien, etwa der Einsatz von >Rauschgiftverbindungsbeamten in den Hersteller- und >Transitlaendern;" Rauschgiftverbindungsbeamte sind sinnlos, wenn nicht die Weltwirtschaftordnung geaendert wird =========================================================== Bei der Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten in die Anbaulaender erhaertet sich immer mehr der Verdacht, dass damit Einfluss auf die Politik des Empfaengerlandes genommen werden soll. Sehr deutlich wird dies an der Politik der USA, die die beste Luftabwehr der Welt haben, aber die Kokainschmuggler etc. ungehindert einfliegen lassen. Waehrend sie in ihrem eigenen Land also nicht alle wirksamen Massnahmen zur Bekaempfung der Oberschicht der Drogenmafia unternehmen, entsenden sie dann in die Anbaulaender "Rauschgiftbeobachter" in Brigadenstaerke. So wurden z.B. vor einiger Zeit einige Brigaden zur Rauschgift- bekaempfung nach Bolivien entsandt. In diesem Zusammenhang wird auf ein Interview mit dem Senator Alcantara aus Columbien hingewiesen, das in der Zeitung "Die Zeit" unter dem Titel "Der CIA dealt mit" am 25.5.89 erschienen ist. In diesem Interview weist Alcantara darauf hin, dass die USA in Kolumbien unter dem Deckmantel der Rausch- giftbekaempfung die dortige Freiheitsbewegung bekaempfen wollen. Diese Guerilla steht aber nicht auf seiten der den Staat beherrschenden Rauschgiftmafia in Columbien, sondern auf seiten der armen Bauern, die fuer die Mafia das Rauschgift anbauen und die von der Mafia oft um den Erloes fuer das Rauschgift betrogen werden. Im Oktober 1989 liess sich aus den Nachrichten der Zusammenbruch der Staatsgewalt in Columbien heraushoeren. Die USA verstaerkten ihren Einfluss in diesem Land und entsandten Kriegsmaterial und zunaechst offiziell nur 100 Soldaten. Da die Nachrichten gleichfalls meldeten, dass die angrenzenden Laender Bolivien und Peru ebenfalls die Rauschgiftmafia in Columbien beliefern, werden die USA wohl auch in diesen Laendern mit Soldaten unterstuetzend taetig. Somit konnten die USA unter dem Deckmantel der Rauschgiftbekaempfung in den USA dieinnen- politischen Voraussetzungen schaffen, um in Suedamerika mit Truppen zu intervenieren. Sie mussten sich nicht mehr bedeckt halten, wie zur Bekaempfung der Guerilla zu Che Guevaras Zeiten in Bolivien. Columbien ist nicht das einzige Beispiel: Der ehemalige Praesident von Panama , Noriega, war lange Zeit - bevor er von den USA offiziell als Rauschgifthaendler bezichtigt wurde - als Rauschgifthaendler bekannt. Die Fahndung nach ihm setzte aber erst ein, als er sich nicht als willfaehriger Vollstrecker von USA-Interessen in Sachen Panamakanal erwies (siehe dazu u.a. DIE ZEIT vom 19.1.90). Inzwischen (noch 1989) wird auch Arias, der Praesident von Costa Rica, des Rauschgifthandels verdaechtigt. Arias hat sich mit seiner Rolle als Friedensstifter fuer Nicaragua und Gegner der Contras in den USA nicht beliebt gemacht. Costa Rica hat eine wichtige strategische Lage zu den Laendern Panama und Nicaragua. Nachdem der Einsatz der Contras von Honduras aus im Norden nicht zum Sturz der Sandinisten gefuehrt hat, moechten die USA gern von Costa Rica aus im Sueden eine Zange um Nicaragua bilden. Arias stoert in diesem Konzept. Ein anderes Beispiel: Dass waehrend des Vietnam-Krieges von US-Buergern Heroin aus dem "Goldenen Dreieck" in Saergen in die USA transportiert worden ist, ist weltweit bekannt. Die Rauschgiftbekaempfung muss in erster Linie in den USA ansetzen, und zwar bei den Koepfen des Drogenhandels. Fest steht, dass durch Rauschgift-Verbindungsbeamte nur die Symptome aber nicht die Ursachen des Rauschgiftanbaues bekaempft werden. Die Ursachen des Rauschgiftanbaues sind neben den riesigen Gewinnen, die die Drogen-Mafia abschoepft, die gleichzeitige Armut der >Rauschgift anbauenden< Bauern. Deren Armut ist aber nicht durch Rauschgift-Verbindungsbeamte des BKA zu bekaempfen, sondern durch eine gerechte Weltwirtschaftsordnung mit ausgeglichenen Terms of Trade zwischen den Produkten der Dritten und der Ersten Welt. So ist z. B. durch die Politik der Ersten Welt kuerzlich der Kaffeepreis gefallen. Diese Entwicklung bedeutet fuer weitere Bauern in Columbien Armut und zwingt sie in den Drogenanbau. Inzwischen (DIE ZEIT vom 18.9.92) fordert Kolumbien Koka als Tee weltweit verkaufen zu duerfen, um seine Wirtschaftlage zu verbessern. Spanien will diese Forderung unterstuetzen. Die Forderung nach einer gerechten Weltwirtschaftsordnung wird vom BKA nicht gestellt, weil sie eine Forderung an die Regierung in Bonn waere, ihre Politik zu aendern. Und was heisst, wie unter 2.1 von Herrn Boge formuliert "vorgelagerte Abwehrlinien"? Die Industrielaender muessen erst einmal bei sich zu Hause entruempeln: Bevor Rauschgift-Verbindungsbeamte in die Anbaulaender entsandt werden, haben die Laender der Ersten Welt den Export von Chemikalien zur Aufbereitung des Rauschgiftes und den Verkauf von Waffen an die Drogen-Mafia zu unterbinden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass z. B. die Drogen- Mafia in Columbien: ihre Waffen von der Fa. Colt (USA) importiert (die Leichen weisen Einschuesse von aus Colt-Produkten verschossener Munition auf). ihre Chemikalien wie Acetat, Aether, Permanganate etc. sind ebenfalls aus der Ersten Welt importiert. Der Waffen-Export wird aber nicht unterbunden. Bei der Bekaempfung der Rauschgiftkriminalitaet in der Ersten Welt wird auch nicht etwa die Chemikalie ab Hersteller einer lueckenlose Kontrolle unterworfen, sondern von den Polizeien in den Hersteller-Laendern wird bei Verdacht von illegaler Verwendung der Chemikalie der weitere Weg getarnt verfolgt. Die Kosten, die fuer die Verdachtsfindung und die verdeckte Observation beim Verfolgen der Vertriebswege aufgewendet werden - sind ueberfluessig und - sind nicht lueckenlos. Auch hier gilt: Der Chemie-Industrie will man nicht zu nahe treten, um das Bruttosozialprodukt und damit den Gewinn nicht zu schmaelern. Auch diese Tatsachen belegen: die Ursachen der Drogenkatastrophe liegt nicht bei den Anbaulaendern, sondern bei den Industriestaaten: Weder Mohn in Asien noch Koka in Suedamerika waere je vor Ort "veredelt" worden. Das dazu notwendige know how und die unverzichtbaren Zusaetze sind ausschliesslich ueber "uns" moeglich gewesen und aggressiv durchgefuehrt worden. In den Anbaulaendern hat es auch niemals einen Bedarf, geschweige denn einen Markt fuer die veredelten Produkte wie Heroin, Kokain oder gar Crack etc. pp. gegeben! >2.2 "Abschoepfung der illegal erworbenen Vermoegenswerte >(Geld, Grundstuecke, Firmen) und Aufdeckung von >Geldwaschanlagen;" Beweislastumkehr hoehlt unser Rechtssystem aus ============================================= Nicht bloss rechtsgeschichtlich bedeutet diese Forderung den groessten Einbruch in unser Rechtssystem seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, sondern sie bringt auch fuer Polizeien und Justiz nichts an Terraingewinn, bzw. wirksame Hilfen in der Drogenbekaempfung. Die Abschoepfung der illegal erworbenen Vermoegenswerte wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen begruesst. Da in diesem Fall jedoch eine Umkehr der Beweislast stattfinden soll, d.h. der Beschuldigte muss nachweisen, woher die Mittel fuer die Vermoegenswerte stammen, bedeutet dies einen Einbruch in das bestehende Rechtssystem. Dieser Einbruch ist von grundlegender Bedeutung. Die Beweislastumkehr an dieser Stelle hat Dammbruchfunktion, denn es entsteht in diesem Zusammenhang die Moeglichkeit, dass spaeter auch fuer andere Rechtsgueter und andere Delikte ebenso die Beweislastumkehr eingefuehrt werden kann. Zur Zeit werden Rauschgift- und Terrorismusdelikte als Wegbereiter zum Aufweichen des Rechtssystems genutzt. Hier wird auf den >Notstandparagraphen< 129a StGB zur Terrorismusbekaempfung verwiesen. >2.3 "Verfeinerte verdeckte Ermittlungsmethoden und..." Weitere gesetzliche Eingriffsmoeglichkeiten setzen das Grundgesetz immer mehr ausser Kraft =============================================================== Verfeinerte verdeckte Ermittlungsmethoden, wie weitere Telefonueberwachungen und der Einsatz von nachrichten- dienstlichen Mitteln (Richtmikrofone etc.) verwaessern erneut die Grenzen zwischen Nachrichtendiensten und Polizeien. Solche Vorgehensweisen bringen nur Gelegenheitserfolge und eine erhebliche Rechtsunsicherheit. In die 8- bis 12stufigen Hierarchien der Drogenorganisationen wird man auch zukuenftig in der Regel nicht in die hoechsten Stufen vordringen koennen. Bei Verdacht der Telefonueberwachung werden sich die Drogenmafien andere Kommunikationswege suchen und gegen Lauschangriffe kann man sich mit billigen Stoersendern und laut gestellten Radios wehren. Der verdeckte Ermittler (VE) =============================== Der Oeffentlichkeit werden immer wieder wahre Wunder der Kriminalitaetsbekaempfung versprochen, wenn VE per Gesetz eingefuehrt werden. Der VE ist ein Polizeibeamter, der in eine kriminelle Organisation eingeschleust wird. Der VE wird seit eh und je eingesetzt und eine rechtliche Auftragsbegrenzung und Absicherung - wie es jetzt durch das Gesetz gegen die organisierte Kriminalitaet von 1992 (OrgKG 1992) erfolgt ist - war erforderlich. Die wichtigen marktbeherrschenden Drogenmafien sind aus verwandtschaftlicher und/oder ethnischen Gruppen aufgebaut. Dies gilt zumindest fuer die entscheidenden oberen Ebenen der Hierarchie (z.B. Mafia, chinesische Triaden, tuerkische und kurdische Clans etc.). Den VE wird es nicht gelingen, in die oberen Hierarchieebenen einzudringen, zumal die Mafien die Gefahr der Unterwanderung kennen. VE sollen das Recht erhalten, straflos milieugerechte Straftaten zu begehen - Politiker lasst das nicht zu - Polizei und Politik versuchen nun der Oeffentlichkeit einzureden, dass die VE die Berechtigung zur straflosen Begehung milieugerechter Straftaten per Gesetz erhalten muessen, um in den Drogenmafien glaubwuerdig agieren zu koennen, und damit an Informationen und Fuehrungskader heranzukommen. Der Oeffentlichkeit wird weiterhin suggeriert, dass diese Ermaechtigung zur straflosen Begehung von Straftaten nur geringfuegigere Straftaten umfassen wuerde. Damit wird den Drogenmafien schlichtweg Dummheit unterstellt. Es wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, 1.die Drogenmafien koennen auch Gesetze lesen 2.milieugerechte Straftaten sind im Bereich der Drogenmafien Erpressung, Brandstiftung, schwere Koerperverletzung, Raub und Mord etc. Es stellt sich die Frage, ob die Legislative die Exekutive zur Ausfuehrung derartiger Straftaten ermaechtigen will. Damit waere staatlicher Willkuer Tuer und Tor geoeffnet. Letztlich werden dann auch nicht als VE eingesetzte Polizeibeamte die Begehung von Straftaten mit wichtigen Ermittlungen rechtfertigen. Wird fuer VE einmal der Damm zur Begehung von Straftaten geoeffnet - und sei es auch nur fuer kleinere Delikte -, so werden im Wege der uebergesetzlichen Notstandes (z.B. Leben des VE stand auf dem Spiel etc.) und der Gueterabwaegung (Ermittlungserfolg stand auf dem Spiel) bald schwerere Straftaten durch Polizeibeamte begangen werden. Uebergesetzlicher Notstand und Gueterabwaegung werden VE sowieso in Anspruch nehmen aber der Dammbruch sollte nicht gesetzlich sanktioniert werden. Straftaten von Polizeibeamten werden in der Regel gar nicht bekannt werden und bei Verfahren wird die Wahrheit in vielen Faellen verdreht und die Straftaten werden anderen zugeordnet werden - siehe dazu auch den folgenden Abschnitt -. Die Polizei als Herr des Gerichtsverfahrens (der Geheimprozess) ============================================================== Die Polizei bedient sich des Weiteren der Verbindungsmaenner, Vigilanten (V-Maenner). Dies sind in der Regel Kriminelle, die Verbindungen zu anderen Kriminellen oder zu kriminellen Organisationen haben. Diese Personen spielen sehr oft ein doppeltes Spiel. Fuer wen und ob sie ueberhaupt wahrheitsgemaess spielen, bleibt fraglich. Manchmal spielen sie nicht einmal sich selbst gegenueber ein ehrliches Spiel. Der Wahrheitsgehalt ihrer Aussage ist schon heute von Gerichten nur schwer ueberpruefbar, wenn sie denn ueberhaupt vor Gericht erscheinen. In "Demokratie und Recht 2/92" wurde unter der Ueberschrift "Der Geheimprozess - bald gerichtlicher Alltag?" bereits vor der Verabschiedung des OrgKG 1992 warnend auf die dubiose Verfahrensweise von Polizeibehoerden hingewiesen. In dem Fallbeispiel wurde die vom Bayrischen-LKA in den Jahren 1989 bis 1991 "provozierte" Einfuhr von ca. 1 Tonne Kokain aus Kolumbien geschildert. D.h. ein VE des LKA hat mit einem V-Mann in teilweise monatelangen Gespraechen suedamerikanische Kontaktpersonen dazu gebracht, in Kolumbien Drogendealer aufzusuchen, und sie zu Kokain-Lieferungen nach Deutschland zu bewegen. Alle Flug-, Hotel- und Telefonkosten (fuer Telefonate nach Kolumbien) wurden vom LKA bezahlt. Alle Lieferungen wurden von der deutschen Polizei bestellt und von ihr an den Bestimmungsorten Bremen/Bremerhaven oder Frankfurt abgeholt. In den Ermittlungsakten, die den Gerichten vorlagen, wurde die Tatprovokation durch das LKA gezielt verheimlicht. VE und V-Mann waren vom Bayrischen Staatsministerium des Innern gemaess õ 96 StPO "gesperrt" worden mit der Folge, dass sie vom Gericht nicht geladen werden konnten. Erst als der VE enttarnt worden war, mochte er als Zeuge vor Gericht nicht mehr ausschliessen, dass es zutraf, was die Angeklagten A. und N. in bezug auf Provozierung des Kokaingeschaeftes durch den V-Mann behaupteten. Der V-Mann behauptete gegenueber seinem Vernehmungs- beamten jedoch weiterhin das Gegenteil. Die Identitaet des V-Mannes wollte das LKA weiterhin nicht preisgeben, weil fuer ihn dadurch angeblich Lebensgefahr entstuende. Diese Ueberlegung war erkennbarer Unsinn, da der Angeklagte N. ein Freund des V-Mannes gewesen und damit auch die Identitaet des V-Mannes bekannt war. Es stellt sich heraus, dass der V-Mann ein mehrfach vorbestrafter Betrueger war, der einem anderen Zeugen gegenueber geaeussert hatte, dass er sich eine hohe Provision davon verspreche, wenn er einen moeglichst grossen Drogenhandel anzetteln und der Polizei zuleiten koenne. Der V-Mann konnte uebrigens im Verfahren nicht aussagen, weil er vom Bayrischen LKA verborgen gehalten und Ladungen ihm nicht zugestellt wurden. Als Quelle wird auf das Urteil des LG Muenchen vom 28.10.90 9 Kls 338 Js 16393/91 verwiesen. NOTABENE: Dieses Verfahren wurde von der Polizei bereits vor der Verabschiedung des OrgKG 1992 praktiziert. Durch das OrgKG wird diese Praxis gesetzlich sanktioniert. Es wird nicht bestritten, dass Zeugen und Polizeibeamten als Zeugen in Prozessen ausreichender Schutz gewaehrt werden muss. Es muss jedoch ausgeschlossen werden, dass die Polizei - wie in dem vorliegenden Fall geschehen - die Wahrheitsfindung des Gerichtes manipulieren kann. Das Grundgesetz geht von der Gewaltenteilung aus und somit muss sichergestellt werden, dass die unabhaengige Judikative Herr des Verfahrens ist und nicht die Polizei. Dem Gericht muessen daher alle Zeugen, und zwar auch VE und V-Leute direkt zur Vernehmung zur Verfuegung stehen. Ein entsprechender Schutz der Zeugen laesst sich durch besondere Sicherheitsmassnahmen und Tarnungen erreichen. Ist die Exekutive wie in dem vorliegenden Fall Herr des Verfahrens, so ist die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gegeben. Kein Gericht kann die wahren Tatzusammenhaenge ermitteln. Die Tatbeteiligung von VE und V-Leuten - ob z.B. straflos als agent provocateur oder strafbar als Anstifter - wird sich nicht feststellen lassen. Die Verteidigung wird zu einem schmueckenden Beiwerk des Verfahrens. Die organisierte Kriminalitaet wird sich damit voraussehbar nicht bekaempfen lassen; aber das Vertrauen der Buerger in die Exekutive wird auf Null sinken. Der Abgeordnete Orlandos ueber die Unterstuetzung der Mafia durch die italienische Regierung und ein deutscher Staatsanwalt fordert als Gegenmassnahme weitere gesetzliche Eingriffsmoeglich- keiten wie z.B. den "Grossen Lauschangriff" -Naivitaet ? - Der ehemalige christdemokratische Buergermeister von Palermo und jetzige Abgeordnete der Anti-Mafia-Partei "La Rete", Leoluca Orlandos, hat am 16.10.92 in der Talk-Schow von N3, III nach 9, u.a. darauf hingewiesen, dass - waehrend der 7 Regierungen unter Andreotti fuer ein Gleichgewicht zwischen Staat und Mafia Sorge getragen wurde, d.h. Regierungsmitglieder haben die Interesen der Mafia vertreten; - das Geld der Mafia die Politik kauft, d.h. neben Erpressung betreibt die Mafia die Korruption, und zwar auch gegenueber staatlichen Stellen; - nicht nur staatliche, sondern auch krichliche Stellen in Italien mit der Mafia zusammenarbeiten. Er nannte als Beispiel einen ehemaligen Kardinal Palermos, der nach Rom schrieb, die Mafia waere eine Erfindung der Oppositionsparteien, um die Christdemokraten zu schwaechen. Damit wird einmal mehr bestaetigt, was fuer die Mehrzahl der Italiener kein Geheimnis ist, dass teilweise staatliche und krichliche Stellen mit der Mafia kooperieren. Und Kirche und Mafia die wirklichen Machtinhaber in Italien sind. Orlandos wies auch noch darauf hin, dass waehrend des II. Weltkrieges die US-Regierung mit der US-Mafia die kampflose Eroberung Siziliens vereinbart hatte. Die US-Truppen trugen eine Fahne mit einem L fuer Lucky Luciano vor sich her und marschierten ohne Gegenwehr durch Sizilien. Man sieht daran, dass auch die Zusammenarbeit zwischen der US-Regierung und der dortigen Mafia klappt. Und bei derartig guter Zusammenarbeit wird die ernsthafte Bekaempfung der Mafia zwangslaeufig zu kurz kommen. Angesichts dieser Feststellungen in der Talk-Show forderte ein Berliner Staatsanwalt daraufhin als Gegenmassnahme gegen die Mafia in der BRD den "Grossen Lauschangriff". Angsichts der Tatsache, dass in Italien staatliche Stellen mit der Mafia zusammenarbeiten, ist es mehr als naiv anzunehmen, dass sich die Mafia mit einem - auch noch leicht zu stoerenden - Lauschangriff tatsaechlich bekaempfen laesst. Aus den Feststellungen Orlandos sind vielmehr folgende Schluesse zu ziehen: 1. Wenn die Mafia von der Regierung gedeckt wird, dann kann sie auch in anderen Laendern nicht mit einem Lauschangriff bekaempft werden. Die italienische Gesetzeslage reichte aus, um die Roten Brigaden erfolgreich zu bekaempfen. Somit koennte mit den vorhandenen Gesetzen auch die Mafia bekaempft werden. In Italien fehlt offensichtlich der politische Wille zur Bekaempfung. 2. Zur Feststellung unter Ziffer 1. gibt es in der BRD eine Analogie: Die Gesetze reichten zur Bekaempfung der RAF. Gegen die rechten Terroristen werden die vorhandenen Gesetze nicht angewendet. Dagegen werden neue Gesetze von der CDU/CSU- Regierung gefordert. Gegen Terror-Taten von Faschos wird nicht wegen Terrorismus ermittelt. Und wenn nicht ermittelt wird, dann wird auch keine terroristische Vereinigung festgestellt werden koennen. Der Generalbundesanwalt von Stahl verkuendete schon kurze Zeit nach den Gewaltaten in Rostock-Lichtenhagen, dass die Bundesanwaltschaft fuer die Faelle von rechter Gewalt nicht zustaendig ist. Woher weiss er das? Wird denn in dieser Richtung ueberhaupt ermittelt? Oder wird so ermittelt, wie nach dem Attentat auf das Muenchener Oktoberfest? Die Fakten von Presseveroeffentlichungen wiesen auf eine Taetergruppe hin; ermittelt wurde ein Einzeltaeter. Die Bilanz rechter Gewalt in den ersten 9 Monaten in der der BRD: 11 Tote, 700 Verletzte und 1500 Gewalttaten (DIE ZEIT vom 30.10.92). 3. Jeder Staatsanwalt/Polizeibeamte sollte folgende Ueberlegungen anstellen: - Wen liefere ich der Mafia ans Messer, wenn ich italienischen Behoerden Ermittlungsergebnisse mitteile bzw. verhindere ich dadurch die Aufklaerung von Straftaten wie Raub, Mord, Erpressung etc.? - Sind die Informationen italienischer Behoerden Spielmaterial der Mafia? Will die Mafia damit einen unbotmaessigen Mitarbeiter hochgehen lassen/bestrafen? Will die Mafia laestige Konkurrenz beseitigen? Dieselben vorsichtigen Ueberlegungen sind unseres Erachtens z.B. auch gegenueber US-Behoerden anzustellen, wie die Ausfuehrungen unter dem Abschnitt "Dubiose Teilnahme staatlicher Stellen an internationalen Drogengeschaeften" erkennen lassen. Stellungnahme zum "Grossen Lauschangriff" ========================================= Zu den rechtlichen Bedenken gegen den Lauschangriff auf die Intimsphaere des Buergers sei nur auf den Artikel des FDP- Abgeordneten Burkhard Hirsch in DIE ZEIT vom 29.5.92 verwiesen. Der Scherbenhaufen der Verletzung der Intimsphaere durch die Stasi ist noch nicht verarbeitet und schon wird parallel dazu an gleichen Eingriffsmoeglichkeiten in der BRD gebastelt. Betroffen kann naemlich jeder sein, der Kontakt zu Personen hat, die - oft ohne sein Wissen - Kontake zur Drogenszene haben, und zwar manchmal auch wiederum ohne ihr Wissen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat so einen Lauschangriff bereits in ihrem Polizeigesetz verankert. Die SPD ist mal wieder fuehrend. Von dem RA Strate, dem Pastor Arndt und dem Polizeibeamten Mahr ist gegen das Hamburger Gesetz wegen des Lauschangriffs Verfassungsklage eingereicht worden. Das Bundesverfassungs- gericht hat die Klage bisher noch nicht abgewiesen, sondern den Hamburger Senat und die Hamburger Buergerschaft zur Stellungnahme aufgefordert. Stellvertretend fuer viele aehnlich Denkende zitieren wir den neuen CDU-Vorstaendler und saechsischen Innenminister Heinz Eggert aus DIE ZEIT vom 23.10.92: "Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert Ich bin 17 Jahre abgehoert worden. Wenn es gelingen wuerde, etlichen Leuten der Schwerstkriminalitaet auf die Schliche zu kommen, um tausende Jugendliche vor Drogen zu bewahren, dann wuerde ich mich freiwillig weitere 17 Jahre abhoeren lassen." Dazu ist zu sagen, die Bekaempfung der Drogen- "Schwerst"-Kriminalitaet laesst sich am besten durch die Entkriminalisierung und kontrollierte Abgabe von Drogen durch Aerzte bekaempfen. Und in einem Rechtsstaat gibt es keine Sondergesetze, die nur Heinz Eggert betreffen. Betroffen waere jeder Buerger der BRD. Eggerts Vertrauen in staatliche Instanzen der BRD scheint grenzenlos zu sein. Ein demokratischer Rechtsstaat darf den Schutzbereich seiner Buerger aber nicht zu einer Farce verkommen lassen. Den Schaden, den Herr Eggert mit so oberflaechlichen Betrachtungsweisen anrichtet, ist gross; wir empfehlen ihm als Lektuere George Orwell "1984". Fuer Interpretationen und Erlaeuterungen stellen wir uns gerne zur Verfuegung. Demokratie, Rechtsstaat und Drogenhandel ======================================== Abschliessend sei noch festgestellt: Wegen der hohen Gewinne kann kein demokratischer Rechtsstaat den Drogenhandel verhindern. Nur um den Preis der Diktatur laesst sich der Drogenhandel einschraenken. Die Bundesregierungen schaffen immer mehr Gesetze zur Einschraenkung der Buergerrechte. Das Grundgesetz verkommt zur Makulatur. Die Regierenden handeln starr zu Gunsten ihres Fetisch "Totaler Drogenkrieg" und lassen keine Alternative gelten, obwohl sie damit per Ratio den circulus vitiosus der Drogenprobleme erst ausloesen. Siehe hierzu auch: Nobelpreistraeger fuer die Entkriminalisierung von Drogen Der Nobelpreistraeger Milton Friedmann hatte z.B. US-Praesident Reagan zur Entkriminalisierung der Drogen geraten und sinngemaess gesagt: "Die Verelendung der Drogensuechtigen haengt mit der Kriminalisierung der Drogen zusammen." Der bekannte Wirtschaftskommentator der "Financial Times", Verfasser vieler Buecher und Professor an vielen Universitaeten, Samuel Brittan, sagte: "Das Drogenproblem wird durch die Gesetze eher verursacht als geloest." Dubiose Praktiken staatlicher Stellen am Drogengeschaeft ======================================================== Nachfolgend werden ein paar Faelle aufgelistet, in denen staatliche Stellen in den Drogenhandel verwickelt waren: 1. Aus dem Urteil des LG Muenchen vom 28.10.91 9 Kls 338 Js 16393/91 geht praktisch hervor, dass das Bayrische LKA von 1989 bis 1991 ca. 1 Tonne Kokain aus Kolumbien eingefuehrt hat. 2. Der internationale Drogendealer al-Kassar wird aus BRD Gewahrsam entlassen und erhaelt durch Intervention des Aussenministeriums freie Ein- und Ausreise fuer die BRD gewaehrt - Fallschilderung siehe ARD-Sendung Monitor vom 11.7.89 -. 3. Die Iran-Contra-Affaere war von staatlichen US-Stellen durchgefuehrt worden. Zu den Beteiligten gehoerte auch al-Kassar. Dies geht aus einem ausfuehrlichen Bericht in DIE ZEIT vom 1.5.92 hervor. Aus dem Artikel geht weiterhin hervor, dass eine Zusammenarbeit zwischen der Drug-Enforcement-Agency (DEA) und al-Kassar fuer Lockgeschaefte von Heroin in die USA stattgefunden hat. Ein anderer Agent des US-Militaergeheimdienstes DIA und der DEA sagte aus, dass vom Libanon ueber Zypern umfangreiche Heroinladungen nach Frankfurt und anderen europaeischen Transitorten erfolgten. Die DEA hatte dazu bei einer Anhoerung in Washington in diesem Zusammenhang zu Protokoll gegeben, es habe im Jahre 1988 keine "kontrollierte Uebergabe" von Drogen in Frankfurt gegeben. Da an Heroin viel verdient wird, mag sich jede seine eigenen Gedanken ueber diesen Sachverhalt und dieses Verfahren machen. Die Presseberichte waehrend des Vietnamkrieges in denen ueber Heroin-Transporte in Saergen vom "Goldenen Dreieck" ueber Vietnam in die USA berichtet wurde, sind noch in guter Erinnerung. 4. In Italien arbeiten laut dem ehemaligen christdemokratischen Buergermeister und jetzigem "La Rete"-Abgeordneten (Antimafia- Partei in Italien) Leoluca Orlandos (N3, III nach 9 am 16.10.92) staatliche Stellen mit der Mafia zusammen. 5. Der kolumbianische Senator Pedro Alcantara erhob in einem Interview in DIE ZEIT vom 26.5.1989 den Vorwurf, DEA und CIA handelten in bezug auf Kolumbien gesehen selbst mit Drogen. 6. Der ehemalige Praesident von Panama, Noriega, war waehrend der Zeit, als George Bush CIA-Direktor war, fuer die CIA taetig. Waehrend dieser Zeit soll Noriega bereits mit Drogen gehandelt haben. Dieser Handel wurde angeblich von den USA geduldet. Erst als Noriega fuer die Uebereignung des Panama-Kanals an Panama eintrat, wurde er wegen Drogenhandels von den USA verfolgt und nach einer militaerischen Besetzungsaktion Panama-Citys mit rund einer Milliarde Dollar Sachschaeden und geschaetzten 1000 Toten Panamesen festgenommen. Die Zusammenarbeit von CIA und Noriega hat der US-Journalist Frederick Kempe auf 350 Buchseiten beschrieben. Wer glaubt, dass staatliche Stellen an dem internationalen Drogenhandel nur zur Bekaempfung des Drogenhandels teilnehmen, dessen Einfalt gefaehrdet unseren demokratischen Rechtsstaat. >2.4 "...Herausbrechen von Organisationsmitgliedern auf Grund >einer bereits existierenden >Kronzeugenregelungverbessert werden kann." Kronzeugen und "ihre persoenlichen" Wahrheiten ============================================= Eine verbesserte Kronzeugenregelung, als Forderung mit Erfolgscharakter, kann nur noch als unverstaendlich bezeichnet werden, wenn man die Erfahrungen sieht, die in der Bundesrepublik Deutschland mit dem õ 31 BtmG und den Kronzeugenregelungen in Nord-Irland, Italien oder anderen Laendern im angelsaechsischen Bereich gemacht worden sind. Als Beispiel fuer die Probleme beim Umgang mit der Wahrheit durch Kronzeugen wird auf den Artikel von RA Heinrich Hannover in der Hamburger Rundschau vom 19.7.1990 unter dem Titel "Das Kronzeugen-Syndrom" hingewiesen. Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass die Ermittlung von Taetern aus der "Oberklasse" noch lange nicht zu deren strafrechtlicher Verfolgung fuehrt. Dies ist auch dem BKA bekannt. In diesem Zusammenhang wird auf den Drogenhaendler >Erster Klasse< Al-Kassar hingewiesen, der erst aus bundesrepublikanischem Gewahrsam entlassen und dem anschliessend freie Ein- und Ausreise in die BRD durch das Aussenministerium gewaehrt wurde (Fernseh-Sendung Monitor im ARD am 11.7.89). Ab einer gewissen Schicht ist auch der Drogenhaendler immun. Die Kleinen henkt man, die Grossen laesst man laufen. 1992 ist al-Kassar in Haft genommen worden. Vielleicht haben dazu die geaenderten weltpolitischen Verhaeltnisse beigetragen. >3. "Mafia, kolumbianische Kokain-Kartelle und andere >internationale Haendler-organisationen haben noch nie soviel >an dem Elend von etwa 40 Millionen Rauschgiftsuechtigen in >der Welt verdient wie heute. Es ist aber ein folgenschwerer >Irrtum, anzunehmen, derartigen Organisationen waere durch >Drogenfreigabe unter staatlicher Kontrolle der Boden fuer >weitere illegale Machenschaften entzogen. Neue profitable >Gebiete werden erschlossen und ausgebaut, wie gerade die >Erfahrungen nach Aufhebung der Prohibition in den USA >gezeigt haben." Die Sorgen der Polizei um die Einnahmen der Drogenmafia ======================================================= Um den ca. 40 Millionen Rauschgiftsuechtigen in der Welt helfen zu koennen, muessen sie zuallererst von dem Stigma der Kriminalitaet befreit werden, um im Hellfeld unserer Gesellschaft ueberhaupt erst Beratungsangeboten zugaenglich gemacht zu werden. Wer in diesem Zusammenhang nach der Repression pfeift, spielt den Rattenfaenger. Das BKA - aber auch z.B. Klaus Timm, Direktor des hessischen LKA (hessische Polizeirundschau 5/92) und andere LKA-Leiter - weisen immer wieder darauf hin, dass sich die Drogenmafien andere Einnahmequellen suchen wuerden, wenn endlich alle Drogen entkriminalisiert wuerden. Diese Argumentation verschlaegt einem die Sprache und man wundert sich, wie brav diese unsinnige Behauptung von den Medien hingenommen wird. Zunaechst steht einmal fest, dass der organisierten Kriminalitaet durch die Entkriminalisierung aller Drogen eine ihrer groessten Einnahmequellen entzogen wird und damit wird sie wirtschaftlich entscheidend geschwaecht. Die Argumentation, dass sich die amerikanische Mafia nach der Aufhebung der Prohibition gerade durch die Kriminalisierung anderer Drogen wieder eine sichere Einnahmequelle verschaffen konnte, spricht wiederum gegen die Kriminalisierung von Drogen. Die Pro-Kriminalisierungs-Argumentation des BKA ist hier nur noch als Persiflage aufzufassen. Die Argumentation des BKA und der LKAe, dass die organisierte Kriminalitaet sich andere Einnahmequellen suchen wird, wenn alle Drogen entkriminalisiert werden, laesst folgende Schluesse zu: These 1 Die Polizei haelt die Kriminalitaet in Verbindung mit Drogen fuer weniger schaedlich als andere organisierte Kriminalitaet. Wenn sie dieser Meinung ist, dann ist das falsch, weil bei der Gueterabwaegung die staendig wachsende Zahl der Drogentoten und die Verbreitung von Aids, Hepatitis etc. schwerer wiegen als irgendwelche andere Schaeden. These 2 Die Polizei ist tatsaechlich der Ansicht, dass nach ihrer Vorstellung das organisierte Verbrechen auf noch schwerere Delikte umsteigen wuerde, wenn die Drogeneinnahmen ausfallen. Dann duerfte sie die organisierte Drogen-Kriminalitaet besser gar nicht bekaempfen, weil diese beim Ausfall der Drogeneinnahmen auf andere Delikte umsteigen wuerde. Damit fuehrt die Polizei ihr eigenes Vorgehen gegen die Drogenkriminalitaet ad absurdum. Ausserdem: Wuerden solche Folgerungen auf andere Deliktsbereiche uebertragen, dann muesste die Polizei z.B. auch argumentieren, dem Bankraeuber ist moeglichst viel Geld auszuhaendigen, damit er nicht so VIELE Ueberfaelle - vielleicht auf wehrlosere Opfer - durchfuehren muss. Der Einbrecher muesste moeglichst viel Stehlgut vorfinden, damit er nicht so viele Einbrueche begehen muss etc. These 3 Es ist ruehrend, dass sich die Polizei soviele Sorgen um die Einnahmen der Mafia macht, anstatt ihr die Einnahmen durch Entkriminalisierung aller Drogen zu entziehen. Und das weckt den Verdacht, dass sich die Polizei Sorgen um ihre Existenz und ihre Wichtigkeit macht (viel Kriminalitaet berechtigt zu weiteren Personalforderungen - weiteres Personal fuehrt zu Befoerderungsmoeglichkeiten im vorhandenen Personalstamm - Verringerung der Kriminalitaet wuerde die Beruecksichtigung der Polizei bei der Vergabe von Haushaltsmitteln benachteiligen - Verringerung der Kriminalitaet wuerde der Polizei hoehere Aufklaerungsraten abverlangen; die niedrigen Aufklaerungsraten lassen sich jetzt gut mit der Ueberlastung der Polizei (die in einigen Bereichen tatsaechlich gegeben ist) verteidigen. Durch die Entkriminalisierung aller Drogen entfiele - die gesamte Beschaffungskriminalitaet - der Drogenbesitz/-handel von Junkies - die organisierte Kriminalitaet (mit der seit 1972 eine endlose Kette von staatlichen Eingriffen in die Buergerrechte begruendet wurde und wie wir sehen - z.B. Lauschangriff, straflose Begehung von Straftaten durch Polizeibeamte - nach den Regeln der Salamitaktik bis zur vollstaendigen Demontierung des Grundgesetzes fortgefuehrt wird). Hinzuzufuegen ist noch, dass der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Oktober 1992 gerade wieder 6O.OOO zusaetzliche Stellen fuer die Polizei gefordert hat. Nach einer Entkriminalisierung aller Drogen koennte sich die Polizei der dann noch reichlich vorhandenen Kriminalitaet intensiv zuwenden. Polizei und Justiz sind ungeeignete Ratgeber in der Drogenpolitik =================================================== Die in dem vorstehenden Abschnitt aufgefuehrten Interessenkollisionen betreffen die Institutionen Justiz / Justizvollzug genauso wie die Polizei. Den Politikern ist daher zu raten, wenn sie sinnvolle Massnahmen im Bereich der Drogen treffen und damit auch Steuergelder sparen wollen, dann sollten sie sich NICHT von der Polizei und Justiz beraten lassen, weil diese Institutionen interessenabhaengig entscheiden. Ausserdem sind von der Polizei und Justiz keine fachlich kompetenten Aussagen ueber pharmakologische Wirkung der Drogen und die Behandlung von Drogenabhaengigen moeglich. Aber auch im Bereich der eigentlich fachkundigen Aerzte- und Apothekerschaft gibt es wenig wissenschaftlich haltbare Aussagen ueber Drogen und Drogenabhaengige. Dies haengt damit zusammen, dass sich die Wissenschaftler groesstenteils auch an dem Mainstream - sprich an der Erwartungshaltung der Machtinhaber in Wirtschaft und Politik orientieren (die Schere im Kopf des Gutachters) -. Um es vereinfacht auszudruecken: Gutachten, die beweisen, dass Wasser entgegen der Schwerkraft bergauf fliesst, sind auch zu bekommen; sie sind nur etwas teurer. Am besten ist das z.B. an so unsinnigen Behauptungen wie Hasch waere die Einstiegsdroge fuer harte Drogen abzulesen. In diesem Zusammenhang sei auf auch auf die 88seitige Begruendung des Landgerichtes Luebeck hingewiesen, die ganz banal den letzten Stand der Wissenschaft ueber Hasch beinhaltet. Da die Politik nicht einmal fuer Hasch die Entkriminalisierung in Erwaegung zieht, sondern weiter die unwissenschaftlichen Erkenntnise von Polizei und Justiz gelten laesst und damit Menschen kriminalisiert, zeigt deutlich den Hexenwahn unser Zeit. >4. "Wenn Suchtstoffe etwa in Apotheken frei verkaeuflich >wuerden, koennte die Beschaffungskriminalitaet zurueckgehen. >Dieses Minus wuerde aber durch ein Plus bei den Delikten der >Begleitkriminalitaet (Gewaltdelikte) bei weitem aufgefangen. >Es waere etwa im Strassenverkehr mit einer erheblichen >Gefaehrdung von Leib und Leben unbeteiligter Dritter
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